Seit dem neuen FEG 2.0, das vor allem innerhalb des letzten Jahres in Kraft getreten ist, gibt es in Deutschland neue und erneuerte Visaarten, die speziell darauf abzielen, Fachkräfte aus Drittstaaten zu gewinnen und die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Hier sind einige der wichtigsten Visaoptionen für Fachkräfte zusammengefasst.
1. Visum für Fachkräfte (§18a/§18b AufenthG)
Für qualifizierte Fachkräfte, die bereits eine ausländische Ausbildung oder einen Hochschulabschluss haben, bietet Deutschland ein spezielles Visum zur Arbeitsaufnahme. Die Voraussetzungen beinhalten in der Regel eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses und ein konkretes Jobangebot für eine qualifizierte Beschäftigung. Wer älter als 45 Jahre ist, muss ein Mindestgehalt von 53.130 € pro Jahr vorweisen. Dieses Visum ermöglicht eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu vier Jahren.
2. Anerkennungspartnerschaft
Seit März 2024 gibt es die Möglichkeit der Anerkennungspartnerschaft, die es Fachkräften mit einer im Herkunftsland anerkannten Ausbildung ermöglicht, in Deutschland in ihrem Beruf zu arbeiten und gleichzeitig ihre Qualifikationen anerkennen zu lassen. Dies gilt besonders für Personen, deren Berufserfahrung oder Gehalt nicht die vollen Anforderungen erfüllen. Bei reglementierten Berufen darf bis zur Anerkennung und Berufsausübungserlaubnis in einer Helferposition gearbeitet werden.
3. Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Fachkräfte, deren Qualifikation teilweise anerkannt wurde, können ein Visum zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen beantragen. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten in Deutschland weiter zu entwickeln und die vollständige Anerkennung ihrer Qualifikationen zu erlangen. Ein entscheidender Punkt ist, dass der Lebensunterhalt während dieser Zeit sichergestellt sein muss.
4. Blaue Karte EU (§18g AufenthG)
Die Blaue Karte EU richtet sich an hochqualifizierte Fachkräfte. Um diese zu erhalten, muss ein Arbeitsvertrag für eine qualifikationsadäquate Arbeitsstelle vorliegen, der ein bestimmtes Mindestgehalt bietet. Voraussetzung ist außerdem ein deutscher Hochschulabschluss oder Vergleichbarkeit eines ausländischen Hochschulabschlusses (z.B. Zeugnisbewertung), bei reglementierten Berufen wird eine Berufsausübungserlaubnis vorausgesetzt. Für reguläre Berufe liegt das Gehalt bei 48.300€ brutto im Jahr, für Mangelberufe (z.B. Akademische und vergleichbare Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte) und IT-Berufe bei 43.759,80€. Ein besonderer Vorteil der Blauen Karte ist die Möglichkeit zur kurzfristigen und langfristigen Mobilität innerhalb der EU. Zudem gibt es Erleichterungen beim Familiennachzug, da keine Nachweise für Wohnraum oder Lebensunterhalt erforderlich sind.
5. Pflegehilfskräfte
Für Pflegehilfskräfte, die keine Fachkräfte im engeren Sinne sind, aber in der Pflege arbeiten möchten, gibt es eine spezielle Regelung. Seit März 2024 können auch diese Fachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen nach Deutschland kommen, um im Gesundheitsbereich zu arbeiten. Voraussetzung ist eine in Deutschland anerkannte abgeschlossene Ausbildung in der Pflegehilfe und ein konkretes Arbeitsplatzangebot.
Anerkennungsprozess von Pflegefachkräften und anderen Gesundheitsfachberufen in Thüringen
Der Anerkennungsprozess für internationale Pflegekräfte in Thüringen ist ein wichtiger Schritt, um den Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen und die Qualität der Gesundheitsversorgung zu sichern. Pflegekräfte, die ihre Ausbildung außerhalb von Deutschland abgeschlossen haben, müssen ihre Qualifikationen offiziell anerkennen lassen, bevor sie in Deutschland arbeiten können. Da der Beruf als Pflegefachperson oder Pflegeassistent*in reglementiert ist, benötigt man eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Dieser Prozess wird durch das Anerkennungsgesetz des Bundes geregelt und zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die ausländischen Qualifikationen mit den deutschen Standards übereinstimmen.
Der Antrag muss beim Landesverwaltungsamt für Soziales und Versorgung Thüringen (TLVwA) eingereicht werden, welches für die Anerkennung von ausländischen medizinischen Berufsqualifikationen in Thüringen zuständig ist.
Der erste Schritt besteht darin, die notwendigen Dokumente zu sammeln. Dazu gehören unter anderem Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung (z.B. Diplom, Zeugnisse), Nachweise der praktischen Erfahrungen, Übersetzung der Dokumente ins Deutsche. Genauere Informationen zur Antragstellung beim Landesverwaltungsamt Thüringen (TLVwA), unter anderem Informationen zu den Gebühren, das Antragsformular sowie eine detaillierte Checkliste der benötigten Dokumente sind hier zu finden: Anerkennung | Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Neben der gleichwertigen Qualifikation muss man ein Sprachniveau auf B2 in Deutsch und die gesundheitliche und persönliche Eignung für den Beruf nachweisen können.
Das TLVwA prüft dann, ob die ausländische Ausbildung mit den deutschen Anforderungen für den Pflegeberuf übereinstimmt. Dabei wird die Theorie- und Praxisdauer sowie die Inhalte der Ausbildung miteinander verglichen. Auch Berufserfahrung kann in die Bewertung einfließen. Diese Gleichwertigkeitsprüfung kann, vor allem bei Qualifikationen aus Drittstaaten, bis zu über einem Jahr dauern.
Über das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung wird in einem Feststellungsbescheid aufgeklärt. Falls Unterschiede in der Qualifikation festgestellt werden, wird man darüber informiert. Um die volle Gleichwertigkeit zu erlangen, kann man in der Regel dann einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung ablegen und somit die Unterschiede ausgleichen. Erst wenn eine volle Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation festgestellt wird und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt werden, bekommt man die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Mehr Informationen zu unseren speziellen Unterstützungsangeboten finden Sie hier:
👉 Angebote für Gesundheitsfachberufe und Pflegeberufe
Das Förderprogramm IQ – „Integration durch Qualifizierung“ unterstützt Menschen mit ausländischer Herkunft nachhaltig bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt. Das Projekt „Regionales Integrationsnetzwerk Thüringen“ wird im Rahmen dieses Programms vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Europäischen Union über den ESF Plus gefördert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernimmt die Koordination. Weitere Partner sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie die Bundesagentur für Arbeit.
