Chancenkarte 2025 – Der neue Weg für Fachkräfte aus Drittstaaten
Die Chancenkarte 2025 ist ein zentrales Instrument der Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland. Sie ermöglicht qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten die Einreise zur Arbeitssuche – ohne vorheriges Stellenangebot.
Was ist die Chancenkarte?
- Einreise ohne Arbeitsvertrag
- Teilzeitarbeit bis zu 20 Std./Woche
- Probearbeiten bei deutschen Unternehmen
- Perspektive auf dauerhafte Aufenthaltserlaubnis
Voraussetzungen ab 2025:
- Qualifikation: Hochschulabschluss oder Berufsausbildung (z. B. über Anabin)
- Sprachen: Deutsch A1 oder Englisch B2
- Finanzieller Nachweis: z. B. 12.324 € auf Sperrkonto
- Krankenversicherung
Punktesystem (mind. 6 Punkte nötig)
Kategorie | Beschreibung | Punkte |
---|---|---|
Qualifikation | Teilweise Anerkennung | 4 |
Berufserfahrung | 5 Jahre: 3 / 2 Jahre: 2 | 3 / 2 |
Deutschkenntnisse | B2: 3 / B1: 2 / A2: 1 | 3 / 2 / 1 |
Alter | Unter 35: 2 / 35–40: 1 | 2 / 1 |
Deutschlandaufenthalt | 6 Monate in 5 Jahren | 1 |
Antragsverfahren
- Selbst-Check auf dem Portal der Bundesregierung
- Unterlagen: Pass, Qualifikationen, Sprachzertifikate, Finanzierung, Versicherung
- Antrag: über Botschaft oder Online-Plattform (VIDEX)
- Terminvereinbarung: z. B. über VFS Global
- Bearbeitungszeit: 3–5 Monate | Kosten: 75 € / 100 €
Vorteile für Unternehmen
- Internationales Recruiting
- Flexibilität bei Personalgewinnung
- Langfristige Bindung über Aufenthaltstitel
Fazit
Die Chancenkarte eröffnet neue Wege für Fachkräftezuwanderung. Unternehmen in Thüringen können gezielt qualifizierte Talente gewinnen und nachhaltig integrieren.
Weitere Informationen und Beratung:
IQ Thüringen – Bereich Unternehmerberatung
Kontaktperson: Claudia Martins
E-Mail:
Website: iq-thueringen.de
Das Förderprogramm IQ – „Integration durch Qualifizierung“ unterstützt Menschen mit ausländischer Herkunft nachhaltig bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt. Das Projekt „Regionales Integrationsnetzwerk Thüringen“ wird im Rahmen dieses Programms vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Europäischen Union über den ESF Plus gefördert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernimmt die Koordination. Weitere Partner sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie die Bundesagentur für Arbeit.
