Wer ist betroffen?
Alle Personen aus der Ukraine, die in Deutschland vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG haben. Besonders wichtig ist dies für Drittstaatsangehörige, die zuvor in der Ukraine gelebt und dort keinen unbefristeten Aufenthaltstitel hatten.
Was ändert sich?
- Wichtige Frist: Am 4. März 2025 endet der vorübergehende Schutz für Personen, die keinen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine besaßen.
- Handlungsbedarf: Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie frühzeitig mögliche Alternativen prüfen, zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen für Ausbildung, Arbeit oder Familienangehörige.
Flyer zum Download
In unserem Flyer (PDF) finden Sie alle wichtigen Informationen im Überblick:
- Welche Schritte für einen neuen Aufenthaltstitel nötig sind
- Wie Sie Ihre bestehende Erlaubnis verlängern können
- An wen Sie sich bei Fragen wenden können
Weitere Informationen
Zusätzliche Hinweise und Angebote zum Thema Bildung und Karriere finden Sie auf der Website von
ibb.com.
Kontakt und Beratung
Wenn Sie Fragen haben oder persönliche Beratung wünschen, schreiben Sie uns gerne an
Wir unterstützen Sie dabei, eine passende Lösung für Ihre Situation zu finden.