Chancenkarte: Neue Wege für Arbeitgeber, internationale Fachkräfte zu gewinnen

Die Chancenkarte ist ein zentraler Bestandteil des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Seit 2024 ermöglicht sie qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten, zur Jobsuche nach Deutschland einzureisen – auch ohne vorherige Anerkennung ihrer Qualifikation. Das bietet Unternehmen neue Chancen, vakante Stellen gezielt zu besetzen.

Was ist die Chancenkarte?

Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel, der bis zu 🕒12 Monate gültig ist. Während dieses Zeitraums dürfen Inhaber*innen:

🛠️ bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten (z. B. in einer Nebenbeschäftigung),

👥 bis zu zwei Wochen zur Probe in einem Unternehmen tätig sein.

Damit bietet sie Arbeitgeber*innen die Möglichkeit, internationale Talente frühzeitig kennenzulernen – noch vor einer langfristigen Anstellung.

Zwei Zugangswege zur Chancenkarte

Für anerkannte Fachkräfte

Voraussetzungen:

  • Gesicherter Lebensunterhalt

  • Anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss mit voller Gleichwertigkeit

Über das Punktesystem

Auch ohne Anerkennung möglich bei:

  • Gesichertem Lebensunterhalt

  • Berufs- oder Hochschulabschluss im Herkunftsland (mind. zweijährig) oder AHK-Abschluss

  • Deutsch (A1) oder Englisch (B2)

  • Mindestens 6 Punkte im Punktesystem (z. B. für Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnisse)

Folge-Chancenkarte: Erwerbstätigkeit mit Perspektive

Nach Ablauf der ersten 12 Monate kann bei Vorlage eines Arbeitsvertrags eine Folge-Chancenkarte für bis zu zwei Jahre beantragt werden.
In dieser Zeit ist eine Erwerbstätigkeit im Berufsfeld erlaubt.

Vorteile für Arbeitgeber*innen

01

Flexibler Einstieg

Nebenjob oder Probearbeit erleichtert die Eignungsprüfung.

02

Frühe Bindung möglich

Erfolgreiche Zusammenarbeit kann in eine Festanstellung übergehen.

03

Unterstützung beim Visum

Ein Arbeitsangebot hilft bei der Sicherung des Lebensunterhalts (aktuell mindestens 1.091 € netto/Monat).

Was Arbeitgeber beachten sollten

01

Visaverfahren brauchen Zeit – rechtzeitig planen!

02

Probebeschäftigungen helfen bei realistischen Erwartungen

03

Sprachliche und kulturelle Begleitung erleichtert die Integration

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Das Förderprogramm IQ − Integration durch Qualifizierung zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen ausländischer Herkunft ab. Das Projekt Regionales Integrationsnetzwerk Thüringen wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

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