Die Chancenkarte ist ein zentraler Bestandteil des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Seit 2024 ermöglicht sie qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten, zur Jobsuche nach Deutschland einzureisen – auch ohne vorherige Anerkennung ihrer Qualifikation. Das bietet Unternehmen neue Chancen, vakante Stellen gezielt zu besetzen.
Was ist die Chancenkarte?
Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel, der bis zu 🕒12 Monate gültig ist. Während dieses Zeitraums dürfen Inhaber*innen:
🛠️ bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten (z. B. in einer Nebenbeschäftigung),
👥 bis zu zwei Wochen zur Probe in einem Unternehmen tätig sein.
Damit bietet sie Arbeitgeber*innen die Möglichkeit, internationale Talente frühzeitig kennenzulernen – noch vor einer langfristigen Anstellung.
Zwei Zugangswege zur Chancenkarte
Für anerkannte Fachkräfte
Voraussetzungen:
Gesicherter Lebensunterhalt
Anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss mit voller Gleichwertigkeit
Über das Punktesystem
Auch ohne Anerkennung möglich bei:
Gesichertem Lebensunterhalt
Berufs- oder Hochschulabschluss im Herkunftsland (mind. zweijährig) oder AHK-Abschluss
Deutsch (A1) oder Englisch (B2)
Mindestens 6 Punkte im Punktesystem (z. B. für Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnisse)
Folge-Chancenkarte: Erwerbstätigkeit mit Perspektive
Nach Ablauf der ersten 12 Monate kann bei Vorlage eines Arbeitsvertrags eine Folge-Chancenkarte für bis zu zwei Jahre beantragt werden.
In dieser Zeit ist eine Erwerbstätigkeit im Berufsfeld erlaubt.
Vorteile für Arbeitgeber*innen
Flexibler Einstieg
Nebenjob oder Probearbeit erleichtert die Eignungsprüfung.
Frühe Bindung möglich
Erfolgreiche Zusammenarbeit kann in eine Festanstellung übergehen.
Unterstützung beim Visum
Ein Arbeitsangebot hilft bei der Sicherung des Lebensunterhalts (aktuell mindestens 1.091 € netto/Monat).
Was Arbeitgeber beachten sollten
Visaverfahren brauchen Zeit – rechtzeitig planen!
Probebeschäftigungen helfen bei realistischen Erwartungen
Sprachliche und kulturelle Begleitung erleichtert die Integration
Mehr Informationen zur Chancenkarte:
Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns direkt hier
Das Förderprogramm IQ − Integration durch Qualifizierung zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen ausländischer Herkunft ab. Das Projekt Regionales Integrationsnetzwerk Thüringen wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.
